GRENZEN ÜBERWINDEN

  • Grenzenlos unternehmen?
  • Welche Barrieren gibt es noch und wie werden die beseitigt?
  • Die deutsch-niederländische „Erklärung von Aachen“
  • INTERREG-Förderung für den Europark als Pilotprojekt der EU
  • Paritätischer Rat des Europarks Coevorden – Emlichheim
  • Vademekum „Bi-nationale Handelskontakte in der Ems Dollart Region“
  • „Grensinfopunt“ für „Privatpersonen und Betriebe“
  • Zollformalitäten online erledigen
  • Kontakt Zoll


    Grenzenlos unternehmen?
    Wer vor dem Büro der Europark Coevorden – Emlichheim Entwicklungsgesellschaft mbH die Grenze überquert, merkt nichts mehr von der Barriere, die es früher gab. Nur ein Schild zeigt an, dass man in ein anderes Land fährt. Auffallender ist die Infotafel am Kreisel zwischen der B403 und N34. Die Tafel mit der 3-D-Animation zeigt, wie sich das Industriegebiet auf der deutsch-niederländischen Grenze entwickelt hat und wie es wachsen wird. Große Industriekomplexe beiderseits der Grenze prägen den Europark. Unternehmer sehen den Standort an der Grenze als eine Chance, nicht als eine Bedrohung. Die logistischen Möglichkeiten, der Platz und die Preise sprechen für sich. Sie bieten neue Möglichkeiten zur Erweiterung; der Unternehmer kann dort sprichwörtlich Grenzen verlegen, hier wird Europa gelebt! Doch sorgt die alte Landesgrenze noch immer für administrative und juristische Hindernisse bei grenzüberschreitenden Geschäften. Denken Sie an die Unterschiede bei den Steuern, Versicherungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen usw. Soweit dies Hindernisse für Unternehmen im Europark sind, plädiert die GmbH bei den erstsprechenden Behörden dafür, diese zu schlichten. Hier wird die Europark GmbH unterstützt von einer Gruppe Sachverständigen. Dieser sog. Paritätische Rat ist durch die niederländische und deutsche Regierung, auf Wunsch der Europark GmbH, gegründet worden. Der Auftrag lautet: Arbeiten Sie Ratschläge für beide Regierungen und Gemeinden aus, wie die Grenzfragen vorläufig gelöst werden können und begleiten Sie die Unternehmer bei der praktischen Auflösung dieser Grenzfragen.

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    Welche Grenzbarrieren sind noch vorhanden und wie werden diese gelöst?
    Beim Bau einer grenzüberschreitenden Erschließungsstraße im Europark musste man sich mit den unterschiedlichen Meßmethoden, die in den Niederlanden und in Deutschland angewandt werden, auseinandersetzen. In Deutschland berücksichtigt man die Krümmung der Erde in den Niederlanden nicht. Dies verursacht bei grenzüberschreitenden Baumaßnahmen Probleme. Durch Abstimmungen und die Zusammenarbeit der Katasterbehörden konnten diese Dinge einfach gelöst werden.

    Im Tagesgeschäft oder im „kleinen Grenzverkehr“ können immer wieder Fragen oder Problempunkte auftreten, die durch die Staatsgrenze ausgelöst werden. Wie verhält es sich mit dem grenzüberschreitenden Transport von Abfällen oder tierischen Produktion im Seuchenfall? Unterschiede zwischen den Ländern gibt es auch in bautechnischen und baurechtlichen Vorschriften aller Sicherheitsvorgaben oder Produktspezifikationen von Bauämtern. Bei dem grenzüberschreitenden Einsatz von Personal muss man auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen achten. Hier zu nennen ist insbesondere die so genannte 183-Tage-Regelung. Knifflig kann es werden, wenn ein Gebäude auf der Grenze gebaut wird. Die Gesetzgebung beider Länder für die Bau- und Umweltgenehmigung ist hierfür nicht vorgesehen. In Einzelfällen gibt es Lösungen. Im Folgenden eine Liste der Bereiche, die betroffen sein können:

    • Bau- und Umweltgenehmigungen
    • Unfallversicherung von Mitarbeitern
    • Erlaubter Achsdruck von LKWs
    • An- und Abfuhr von tierischen Eiweißen (u. a. für die Nahrungsmittelindustrie)
    • Entziehung von Grundwasser
    • Abfuhr von Betriebsabfall
    • Sicherheitsvorschriften
    • Investitionsförderungen
    • Rechtsstellungsregelungen

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    Erklärung von Aachen
    Am 07. Dezember 2000 unterzeichneten die Regierungen der Niederlande, Deutschland und sowie die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in Aachen ein Protokoll. In dieser sogenannten Erklärung von Aachen vereinbarten sie, dass sie die Entwicklung grenzüberschreitender Betriebsgelände fördern und Hindernisse für grenzüberschreitende Unternehmen beseitigen werden. Außerdem sagten sie zu, dass sie hierfür Beratungsorgane ins Leben rufen werden und dass hierbei rechtliche und verwaltungstechnische Maßnahmen getroffen werden. Hieraus ist der sog. Paritätische Rat für den Europark Coevorden - Emlichheim entstanden. Dieser hilft Unternehmern bei der Lösung praktischer Probleme und berät die Regierungen über Vertragsanpassungen zum Vorteil des Unternehmens in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet.

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    INTERREG-Förderung von der EU
    Mit dem Europark Coevorden – Emlichheim wird der Gedanke von einem Europa ohne Grenzen in die Tat umgesetzt. Das Projekt wurde bis zum Jahr 2004 finanziell von der EU aus dem Interreg IIIA Programm unterstützt. Dieses Förderprogramm wurde für grenzüberschreitende Maßnahmen, Versorgungen und Infrastruktur vergeben. Die Ems-Dollart-Region (E D R) koordiniert die Subventionsanfragen.

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    Paritätischer Rat Europark
    Der Paritätische Rat für den Europark Coevorden – Emlichheim ist wie folgt zusammengestellt:

    • F.J. Sickelmann, Regierungsvertsetung Oldenburg
    • H.W. Schwarz, Landkreis Grafschaft Bentheim
    • A. Duling, Samtgemeinde Emlichheim
    • H. Caspers, Provinz Drenthe
    • J. Buurman, Gemeinde Coevorden
    • H. Meijer, Gemeinde Coevorden

    Kontakt und Sekretariat:
    Herr Henk Oortmann, Gemeinde Coevorden
    Postbus 2, 7740 AA Coevorden
    Tel. 0031 (0)524-598148



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  • Vademekum bi-nationaler Handelskontakte
    Das EU-Referat Kreishandwerkerschaft in Lingen hat ein Vademekum herausgegeben für Handelskontakte zwischen Deutschland und den Niederlanden. Dieses Buch informiert über allerlei soziale, juristische, steuerliche und kulturelle Unterschiede zwischen beiden Ländern. Ein handliches Nachschlagewerk für Unternehmer, die sich über die Grenze hinaus beschäftigen oder betätigen wollen. Das Projekt wurde durch die EU (INTERREG-III) und dem „Samenwerkingsverband Noord-Nederland“ finanziert. Das Buch können Sie u. a. bekommen bei dem Herausgeber: (Tel. 0049 (0) 591 973020, info@lingener-handwerk.de) und bei der E D R (Tel. 0031 (0) 597 521818, edr@edr.org).

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    „Grensinfopunt“ für Privatpersonen und Betriebe
    Immer mehr Betriebe und Privatpersonen in der Region Coevorden-Emlichheim ziehen den sog. „Grensinfopunt“ zu Rate. Dieses Auskunftsbüro, bestehend aus vier niederländischen Ministerien und dem Finanzamt, verschafft via Telefon und Website Informationen über allerlei grenzüberschreitende Fragen auf dem Gebiet von Arbeiten und Unternehmen; von (sozialen) Versicherungen und Abgaben bis hin zu Pensionen und Arbeitslosigkeit.
    Tel.: 0031 (0) 800-02204145. Website: www.grensinfopunt.nl

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    Zollformalitäten online erledigen
    Die deutsche Zollbehörde beteiligt sich an einem umfangreichen, ländlichen Automatisierungsprojekt, genannt ATLAS. Hiermit können die Formalitäten an der Grenze schneller und einfacher erledigt werden. Deutlich bequemer für den Unternehmer und/oder Spediteur/Transporteur, der die Güter über die Grenze transportieren will. Über ein Computernetzwerk kann er in seinem eigenen Büro die benötigten Formulare ausfüllen. Mehr Informationen finden Sie unter www.zoll.de

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    Kontakt Zoll

    Niederländischer Zoll:
    Douane Regio Noord, Dahliapassage 17, 7811 DA Emmen (außerdem Hauptzollamt Zoll Drenthe)

    Deutscher Zoll, Eschebrügge:
    Coevordener Straße 35, 49824 Laar
    Tel. 0049 (0) 5947 268
    Fax 0049 (0) 5947 585
    Hauptzollamt: Osnabrück
    Tel. 0049 (0) 541 50660
    Fax 0049 (0) 541 5066111

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